Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (AGB) der Firma Werbewerk Hilders
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Werbewerk Hilders und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von diesen AGB ausgeschlossen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten gesonderte Bedingungen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Werbewerk Hilders hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Werken gerichtet ist. Werbewerk Hilders haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der erstellten Arbeiten oder die Schutzfähigkeit im Sinne des Marken- oder Patentrechts. Eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
2.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten auch dann, wenn die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Werbewerk Hilders weder verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung fällig.
2.4 Werbewerk Hilders räumt dem Auftraggeber nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Nutzung über diesen Umfang hinaus bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.
2.5 Exklusivrechte oder eine zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzung werden nur gegen eine gesonderte Vereinbarung und Vergütung gewährt.
2.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.7 Werbewerk Hilders hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Werbewerk Hilders, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Werden keine Nutzungsrechte übertragen, sondern nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für Nutzungsrechte.
3.3 Die Vergütung ist bei Lieferung der Arbeiten fällig. Werbewerk Hilders behält sich vor, eine Anzahlung von einem Drittel der Gesamtsumme bei Auftragserteilung zu verlangen.
3.4 Nach Ablieferung der Leistungen sind offene Beträge innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinssatz an. Nach 30 Tagen Zahlungsverzug kann Werbewerk Hilders offene Beträge durch ein Inkassounternehmen eintreiben lassen, dessen Kosten der Kunde zu tragen hat.
4. Änderungen, Sonderleistungen und Mehrkosten
4.1 Im Preis enthalten sind zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als neue kostenpflichtige Zusatzleistungen und bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
4.3 Werbewerk Hilders ist berechtigt, für die Erbringung von Fremdleistungen (z. B. Druck, Programmierung) externe Dienstleister im Namen des Auftraggebers zu beauftragen.
5. Stornierung und Kündigung
5.1 Falls der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigt, fallen folgende Stornierungsgebühren an:
Vor Projektbeginn: 10 % der vereinbarten Vergütung.
Nach Projektstart, aber vor Lieferung erster Entwürfe: 30 % der Vergütung.
Nach Lieferung erster Entwürfe, aber vor Fertigstellung: 50 % der Vergütung.
Nach Fertigstellung: 100 % der Vergütung.
5.2 Der Nachweis geringerer tatsächlicher Kosten bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
6. Eigentum an Entwürfen und Daten
6.1 Werbewerk Hilders behält das Eigentum an sämtlichen Arbeitsdateien (z. B. PSD, AI, InDesign-Dateien). Der Auftraggeber erhält lediglich die vereinbarten finalen Nutzungsdateien.
6.2 Falls der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
6.3 Die Versendung aller Dateien erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
7. Haftung und Freistellung
7.1 Werbewerk Hilders haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Werbewerk Hilders nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.
7.2 Nach Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für deren Richtigkeit und Verwendbarkeit. Werbewerk Hilders übernimmt keine Haftung für nachträglich auftretende Fehler oder rechtliche Probleme.
7.3 Falls Dritte wegen einer Rechtsverletzung durch den Auftraggeber Ansprüche gegen Werbewerk Hilders geltend machen, stellt der Auftraggeber Werbewerk Hilders von allen Kosten und Schäden frei.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von Werbewerk Hilders.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.3 Änderungen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen.
8.4 Werbewerk Hilders ist berechtigt, die ihr bekannt gewordenen Daten über den Auftraggeber elektronisch zu erfassen und geschäftlich zu nutzen.